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Wohin mit Fallobst und Gartenabfällen?

Fallobst sollte, wenn es noch genießbar ist, verwendet oder zur Kelterei gebracht werden. Für nicht verwertbares Obst und Gartenabfälle gibt es folgende Möglichkeiten:

Biotonne: Fallobst kann über die Biotonne entsorgt werden. Bis Ende Oktober wird diese wöchentlich geleert. Die Tonne sollte nicht übermäßig schwer befüllt und das Obst nicht hineingepresst werden.

Grüngutsack: Der offizielle Grüngutsack des Landkreises fasst 120 Liter und kostet 7,00 €. Er kann bei der Biotonnenabfuhr dazugestellt werden. Verkaufsstellen sind u. a. das Landratsamt und der Wertstoffhof Kitzingen.

Kompostwerk Klosterforst: Größere Mengen Fallobst und Gartenabfälle können dort abgegeben werden. Für angeschlossene Privathaushalte aus dem Landkreis Kitzingen ist 1 m⊃3; pro Jahr gebührenfrei. Größere Mengen sind kostenpflichtig. Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–17 Uhr, Sa 9–12 Uhr. Tel. 09325 9717-0.

Wichtig: Fallobst darf nicht auf den Häckselplätzen der Gemeinden entsorgt werden.

Noch Fragen? Die Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen hilft gerne weiter: Tel. 09321 928–1234, Fax: 09321 928–1299 oder per E-Mail unter: abfall@kitzingen.de.

Anm. der Red.: Text mit KI gekürzt