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Mitteilung Abfallberatung Landratsamt Kitzingen

Es bleibt alles beim Alten: Der richtige Umgang mit Altkleidern
Meldungen in überregionalen Medien hatten zuletzt zu Verunsicherung geführt, nach welchen eine Entsorgung sämtlicher Textilien über die Restabfalltonne nicht mehr zulässig sei. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur getrennten Erfassung von Alttextilien ab 1. Januar 2025.

Saubere, tragfähige und unbeschädigte Altkleider
Der Landkreis Kitzingen setzt bereits seit vielen Jahren – und damit weit vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie – die Getrenntsammelpflicht von Alttextilien erfolgreich um. In vielen Gemeinden haben karitative und gewerbliche Einrichtungen Altkleidercontainer aufgestellt. Auch am zentralen Wertstoffhof des Landkreises in Kitzingen finden sich mehrere Sammelcontainer. Über diese Behälter kann nur saubere, tragfähige und unbeschädigte Oberbekleidung sowie paarweise tragfähige Schuhe entsorgt werden. Finden sich entsprechende Hinweis auf diesen Sammelcontainern, dann werden zusätzlich auch saubere Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und Decken gesammelt.

Wiederverwendung oder doch Entsorgung?
Im Fokus steht die Wiederverwendung und das Recycling der gesammelten Alttextilien. Aus diesem Grund sollen zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien und Schuhe bitte weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Entsprechend befüllte Restabfallbehälter werden – trotz anderslautender Medienberichten - von der Müllabfuhr im Kreis Kitzingen entleert. Seitens der Kommunalen Abfallwirtschaft werden keine Bußgelder verhängt, wenn Alttextilien über die graue Tonne entsorgt werden.

Altkleidercontainer ist voll!
Ist der Sammelcontainer bereits voll, dürfen Altkleider nicht neben dem Behälter abgestellt werden, da bis zur Abholung die Qualität insbesondere durch Feuchtigkeit erheblich leidet und deshalb oftmals eine Entsorgung als Restabfall notwendig wird. Außerdem können solche Beistellungen als illegale Abfallentsorgung geahndet werden.
Stattdessen können die Alttextilien an jedem anderen Standort oder am Kitzinger Wertstoffhof für eine Wiederverwendung oder fürs Recycling eingeworfen werden.

Noch Fragen?
Die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen helfen weiter: Tel. 09321 928-1234 oder per E-Mail: abfall@kitzingen.de