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Bauplätze Buchbrunn

Bauplatz Hofstraße 5 (519 qm)

Die ehemalige Bebauung wurde 2017 abgerissen. Der vorhandene Keller wurde mit Erde verfüllt.
Es liegt kein Bebauungsplan vor; das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Ein künftiges Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Gemeinde vermarktet das Grundstück mit folgenden zusätzlichen baurechtlichen Vorgaben:
- Satteldach mindestens 40°
- rote Ziegel (nicht glänzend)

Bei Verstoß gegen diese Festlegungen wird pro Verstoß eine Konventionalstrafe von 10.000,00 EUR vereinbart.

Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt EUR 135,00 pro qm Grundstücksfläche (erschlossen mit Straße, Wasser, Abwasser).

Grunderwerb – Bedingungen und Auflagen
Der Bauplatz wird im Losverfahren vergeben; eine Bewerbung ist ab sofort möglich bis 30.06.2018.
- Der Bauplatz wird mit einem Baugebot belegt; er ist ab Datum des notariellen Kaufvertrages innerhalb einer Frist von 3 Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen.
- Nach fruchtlosem Ablauf der Baugebotspflicht hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen; alle anfallenden Kosten einschließlich Grunderwerbssteuer trägt der jetzige Käufer.
- Der Bauplatz darf in unbebautem Zustand (sofern ein Wohnhaus auf dem Grundstück noch nicht bezugsfertig errichtet ist) nicht an Dritte weiterverkauft werden.
- Der Kaufpreis ist sechs Wochen nach notarieller Beurkundung zur Zahlung fällig.
- Bauplatzbewerbungen sind verbindlich und müssen schriftlich erfolgen.

Bauplätze Hauptstraße 20

Ausblick:
In Kürze in die Vermarktung kommen voraussichtlich folgende Grundstücke, die die Gemeinde Buchbrunn frei machen wird; eine innere Erschließung steht noch aus:
Bauplatz A ca. 530 qm
Bauplatz B ca. 500 qm
Bauplatz C ca. 500 qm
Die ehemalige Bebauung wurde 2017 abgerissen. Der vorhandene Keller wurde mit Erde verfüllt.

Das Grundstück befindet sich im beplanten Innenbereich; es gilt der Bebauungsplan „Am Schelm / Am Klettenberg. Die Informationen zum Bebauungsplan finden Sie hier:
https://www.vgem-kitzingen.de/images/03-bbpl-am-schelm-am-klettenberg.jpg

Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt EUR 145,00 pro qm Grundstücksfläche (erschlossen mit Straße, Wasser, Abwasser).

Grunderwerb – Bedingungen und Auflagen
Eine Vermarktung der Bauplätze wegen der noch ausstehenden Erschließung erfolgt aktuell nicht.

Baurechtliche Vorgaben
Es werden folgende zusätzliche – teilweise vom Bebauungsplan abweichenden - baurechtliche Vorgaben erteilt, die notariell (evtl. über Grunddienstbarkeit) zu vereinbaren sind:
1. Erschließungsvorgabe der Grundstücke_
- Grundstück A von der Straße "Am Falter"
- Grundstück B von der Hauptstraße
- Grundstück C von der Bahnhofstraße

2. Höheneinstellung der Gebäude und Dachneigungen:
- Zulässig ist eine Bebauung nur mit EG und DG.
- Grundsätzlich ist bei der Höheneinstellung vom natürlichen Gelände auszugehen. Die Terrassierung des Geländes, Aufschüttungen und Abgrabungen auf privatem Grund sind nur zur Einstellung des Gebäudes und für die Anlage der Terrasse max. 1,00 m zulässig.
- Bei eingeschossigen Gebäuden, Dachneigungen bis 48°, Traufhöhe bis 3,75 m
- Garagen / Nebengebäude können alternativ mit Flachdach mit extensiver Dachbegrünung ausgeführt werden.

3. Dachflächen:
- Hauptgebäude sowie Nebengebäude (Garagen) sind mit Dachziegeln in roten (naturrot, rotbraun) Farbtönen zu gestalten.
- Bei Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien: Diese sind nur dachparallel ohne Aufständerung zulässig.

4. Außenwände:
- Massive und verputzte Gebäude sowie Holzständerkonstruktionen mit Ausfachungen, Holzverschalungen.
- Nicht zugelassen: Kunststoffverkleidungen

5. Begrünung:
- Der Nussbaum auf Grundstück A soll erhalten bleiben.
- Entlang der Hauptstraße sind an Grundstück A und C zwei feinkronige Laubbäume zu pflanzen.
- An Grundstück B (Erschließung von der Hauptstraße) ist ein feinkroniger Laubbaum zu pflanzen.

6. Baulinie:
- Baulinie 5 m von der Gehsteiggrenze entsprechend der Skizze oben (rote Linie = Baulinie)

7. Bei Verstoß gegen die Festsetzungen 1-6 wird pro Verstoß eine Konventionalstrafe von 10.000,00 EUR vereinbart.

Komplettes Grundstücksangebot

Ihre Ansprechpartner

Gemeinde Buchbrunn
Erster Bürgermeister Hermann Queck
Hauptstr. 9
97320 Buchbrunn
Tel.: 09321/4035
E-Mail: bgm.buchbrunn@gmx.de

Oder:

Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Frau Thoma (Geschäftsleitende Beamtin)
Friedrich-Ebert-Straße 5
97318 Kitzingen
Tel.: 09321/9166-100
FAX: 09321/9166-150
E-Mail: geschaeftsleitung@vgem-kitzingen.de