Standsicherheitsprüfung der Grabmale

Bekanntmachung

Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Die Gemeinde Buchbrunn ist als Friedhofsträger des gemeindlichen Friedhofs verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.

Die Prüfung wird in der 20. Kalenderwoche durchgeführt werden. Dafür wurde die Firma, KMD Sven Trutschel beauftragt.

Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte wird schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürgermeister Hermann Queck oder an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, Frau Meie, Tel. 09321/9166-111.

Queck
Erster Bürgermeister

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