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Feldhamsterhilfsprogramm - FHP 3

Der Feldhamster steht deutschlandweit kurz vor dem Aussterben. Der einstige Schädling ist schon lang keiner mehr. Es ist wichtig, dass wir uns für die letzten bayerischen Hamstervorkommen einsetzen, da sonst die Mainfränkische Landschaft in den nächsten Jahren wieder um eine für unsere Kulturlandschaft typische Art ärmer wird. Wir wollen auch verhindern, dass unsere Kinder den Hamster nur noch aus Büchern und Geschichten kennen.

Nur Landwirte sind in der Lage, das Vorkommen des Feldhamsters effektiv zu fördern. Es gibt hierfür ein einjähriges Artenhilfsprogramm (FHP 3), das praxisnah und unbürokratisch ist.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm

- für die Fläche darf eine Ertragsmesszahl - EMZ - von 6000 nicht unterschritten werden und
- es müssen Feldfrüchte wie Winter- u. Sommergetreide sowie Körnerleguminosen wie Erbsen und Bohnen angebaut werden.

Was muss beachtet werden

Der Landwirt verzichtet auf einen Teil seiner Ernte.
Er lässt entweder
- Streifen von 5-10 m Breite oder
- eine Restfläche von max. 0,2 ha einfach stehen.

Diese unbeernteten Flächen dürfen ab 1. Oktober gemulcht oder flach gegrubbert werden. Ab 15. Oktober ist auch flaches Pflügen erlaubt.

Wie hoch ist die Entschädigung bzw. das Entgelt

Für den Aufwand und den Ertragsausfall erhält der Landwirt ein Entgelt von derzeit 0,25 Euro pro m² unbeernteter Fläche.

Laufzeit

Der Landwirt bindet sich nur für ein Bewirtschaftungsjahr. Es gibt keine Zweckbindungsfrist. Eine weitere Teilnahme in den darauffolgenden Jahren ist für den Fortbestand des Feldhamsters sinnvoll, wenn es mit der Fruchtfolge vereinbar ist.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Landesbund für Vogelschutz (LBV) in Veitshöchheim:
Ansprechpartner: Tina Rosenberger, Telefon-Nr.: 0931 - 45 26 50 47
Email: t-rosenberger@lbv.de

oder an das Landratsamt Kitzingen, untere Naturschutzbehörde:
Ansprechpartner: Barbara Schöner, Telefon-Nr.: 09321 - 9286211
Email: barbara.schoener@kitzingen.de