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Aus der Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2016

Abwasservertrag unter Dach und Fach

Kitzingen und Buchbrunn sind sich einig
Mit nur noch geringfügigen Änderungen ist die Zweckvereinbarung über die Einleitung von Abwässern in die Kläranlage Kitzingen zwischen der Gemeinde Buchbrunn mit der Stadt Kitzingen vom Tisch. Rein formal muss auch der Stadtrat noch zustimmen.
Dem Abschluss gingen monatelange zähe Verhandlungen voraus. Oberbürgermeister Siegfried Müller und seine Fachleute nahmen im Frühjahr sogar an einer Sitzung des Gemeinderats teil, um Bedenken auszuräumen. Neben Bürgermeister Hermann Queck atmete auch die gesamte Ratsrunde auf. Nun ist geregelt, in welchem Umfang die Gemeinde an der Kläranlage beteiligt ist und welche Abwassermenge mit welcher maximalen Schmutzfracht eingebracht werden darf, ohne dass dadurch finanzielle Auswirkungen entstehen.
Die Stadt verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzlich erforderliche Einwohnerwerte zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde Buchbrunn - ebenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten - sicherzustellen, dass unerlaubte Einleitungen nicht erneut auftreten.
Die Rechengröße Einwohnerwerte war zuletzt besonders umstritten. Sie drückt in einer Zahl die Einwohnerzahl und die maximal zulässige Schmutzfracht aus. Diese Zahl ist eine Grundlage für die Kostenberechnung. Die Gemeinde ist an Investitions- und Betriebskosten beteiligt. Alle bisherigen Abrechnungen werden seitens der Gemeinde anerkannt. Wegen des nun niedriger festgelegten Einwohnerwertes rechnet Buchbrunn mit einer teilweisen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Weitere Themen

  • Bürgermeister Queck gab die Bauunterlagen zur Errichtung einer Kinderkrippe mit zwölf Plätzen am evangelischen Kindergarten in einer Dringlichkeitsentscheidung an das Landratsamt weiter. Der Hintergrund: das Krippenförderprogramm schreibt den Abschluss der Bauvorhaben bis zum 31.12.2017 vor. Tags darauf wurde Queck darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser Termin um ein Jahr auf 2018 verschoben wurde. Die Antragsfrist zum 31.12.2016 blieb jedoch unverändert.
  • Im Baugebiet Gärten ließ der Gemeinderat weitere Ausnahmen für Bauwillige zu und erteilte für das Anwesen Wiesenstraße 8 das gemeindliche Einvernehmen zu Änderungen hinsichtlich der im Bebauungsplan notierten Abgrabungshöhe von 0,5 Metern, eine Überschreitung der Wandhöhe um 0,35 Meter sowie eine Überschreitung des Baufensters.
  • Von den 14 Bauplätzen im Baugebiet Gärten sind derzeit sechs verkauft und zwei weitere reserviert. Die Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen nach dem Einheimischenmodell blieben unverändert.
  • Die Gemeinde will öffentliche Hotspots mit freiem Zugang zum Internet einrichten und dazu das Förderprogramm des Freistaates nutzen. Die Betriebskosten belaufen sich derzeit auf rund 55 Euro im Monat. Wegen zu vieler offener Fragen beschloss die Ratsrunde mit vier Gegenstimmen, das Vorhaben zunächst nicht weiter zu verfolgen. (Quelle: Main-Post vom 01.10.2016(bag))