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Aufhebung der Vollsperrung Bundesstraße B22

Für den Streckenabschnitt der B 22 zwischen Dettelbach und der Zufahrt nach Bibergau (KT 28) ist die Aufhebung der derzeitigen Vollsperrung für den 18.12.2015 vorgesehen. Ab dem Nachmittag wird die Beschilderung zur Sperrung der Straße zurückgebaut und der gesamte Streckenabschnitt für den Verkehr wie­der freigegeben.

Wie bereits mitgeteilt konnte der ursprünglich für den 30. November geplante Termin aufgrund eines erhöhten Aufwandes für die Instandsetzung der Brücken im Stadtgebiet Dettelbach nicht eingehalten werden.

Im Zuge der rd. 9 Monate andauernden Baumaßnahme haben wir in 2 Abschnitten die B22 auf rund 4,2 km Länge für insg. ca. 5 Mio. € grundhaft erneuert. Die be­stehende Trasse der B22 hatte bislang im o.g. Abschnitt nicht den nach heutigen

Kriterien erforderlichen Ausbaustandard (fehlende Mindestbreite, unzureichender Asphaltaufbau, unzureichende Entwässerung, etc.). Im Rahmen unserer Maß­nahme wurden diese Defizite durch bauliche Maßnahmen verbessert. U.a. wurde die Fahrbahn in nahezu gesamter Länge verbreitert, die Entwässerung erneuert bzw. ergänzt und der Straßenaufbau den Anforderungen der auf diesem Abschnitt verkehrlich hochbelasteten B22 entsprechend ausgeführt. Weiterhin wurden im Zuge unserer Baumaßnahme u.a. zwei Brückenbauwerke (im Ortsbereich Dettel- bach) grundhaft saniert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch unsere Maß­nahme der Zustand der B22 dem aktuellen Stand der Technik entspricht und so­mit, v.a. hinsichtlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht wird.

Noch anstehende, aber witterungsbedingt nicht mehr ausführbare Restarbeiten werden im Frühjahr 2016 ausgeführt. Diese Restarbeiten werden allerdings ohne weitere Vollsperrung unter laufendem Verkehr abgewickelt.

Wir bitten nochmals alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidba­ren Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten der vergangenen Monate im Bereich der B22 bei Dettelbach.

Allgemein möchten wir noch darauf hinweisen, dass die B22 im Rahmen einer zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern abgestimmten Vereinbarung ab dem 01.01.2016 zwischen der B8 (Mainfrankenpark) und der St2271 bei Schwarzach zur Staatsstraße (mit der zukünftigen Bezeichnung St2450) abgestuft wird. Im Gegenzug dazu wird der Streckenabschnitt der St2271 zwischen der BAB A3 Anschlussstelle Kitzingen/Schwarzach und der B22 bei Schwarzach zur B22 aufgestuft.

Staatliches Bauamt Würzburg
Bereich Straßenbau
Jan Voll
Abteilungsleiter