Zuschüsse für Kleindenkmäler

Änderung der Zuschussrichtlinien des Kreistages

„Die Förderung für die Instandsetzung von Kleindenkmälern beträgt ab dem Haushaltsjahr 2018 30% des denkmalpflegerischen Mehraufwands, max. 5.000 €. Unter Kleindenkmälern sind zu verstehen: Bildstöcke, Steinkreuze, Flurdenkmäler, Hausfiguren, sowie Hoftore, Toranlagen und Hausportale.
Die Kosten für die Instandsetzung von Bildstöcken sind in vollem Umfang zuschussfähig. Kopien werden bei Zustimmung des Kreisheimatpflegers wie Instandsetzungen gefördert. Für die Instandsetzung von Kleindenkmälern sind auch Kommunen antragsberechtigt."



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