Neue Regelungen im Waffenrecht 2020

Hinweise für Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Im Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag Änderungen am Waffengesetz (WaffG) beschlossen und am 19.02.2020 verkündet. Ab dem 01.09.2020 gelten demnach unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

Weitere Informationen zum Nationalen Waffenregister und den NWR-IDs finden Sie auf der Internetseite der Fachlichen Leitstelle des NWR unter: www.nwr-fl.de
Bei Fragen zu den oben genannten Änderungen des Waffengesetzes setzen Sie sich bitte mit der Waffenbehörde des Landratsamtes Kitzingen in Verbindung.
Landratsamt Kitzingen, Waffenbehörde
Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen
Tel.: 09321/928-3110
E-Mail:
waffenbehoerde@kitzingen.de

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Katholische Kirchengemeinde