Bekanntmachung Übertragung Standesamt
Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Kitzingen-Verwaltungsgemeinschaft auf das Standesamt der Großen Kreisstadt Kitzingen gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) zwischen der Großen Kreisstadt Kitzingen als aufnehmendes Standesamt, und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen als abgebendes Standesamt, geschlossen.
Die Zweckvereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Das Landratsamt Kitzingen hat der „großen Übertragung” mit Schreiben vom 08.10.2025, Az.: 32-1100 zugestimmt.
Die Vereinbarung liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen, 97318 Kitzingen, Friedrich-Ebert-Str. 5 zur Einsichtnahme auf.
Horst Reuther
Gemeinschaftsvorsitzender