Aus der Sitzung des Gemeinderates

Der Gemeinderat passte die Friedhofs- und Bestattungssatzung für den örtlichen Friedhof der aktuellen Entwicklung an. Bürgermeister Hermann Queck erinnerte, dass bislang Gräber nach Ablauf der Ruhefristen und Aufforderung durch die Gemeinde binnen drei Monaten zu räumen gewesen seien. Ansonsten gingen sie einschließlich Bepflanzung in das Eigentum der Gemeinde über.
Nun legte die Ratsrunde fest, dass Grab und Bepflanzung auf Antrag an die Gemeinde übergehen können. Bei der Entfernung von Bewuchs ist das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Queck gab zudem bekannt, dass bei der Grabsteinprüfung 163 Grabmale überprüft wurden, es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Gemeinderat stimmte zudem einer Änderung der Lagerfläche der bestehenden Deponie zu. Auf der Grundlage der Planfeststellung erfolgt eine Ausdehnung um 27.000 Quadratmeter, die Klassifizierung des gelagerten Materials bleibt unverändert bei Deponieklasse 0.
Die voraussichtlichen Kosten für die archäologischen Ausgrabungen im Baugebiet am Hühnerberg belaufen sich auf 160.624 Euro. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung beim bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einen Förderantrag zu stellen. Das Amt entscheidet über die Höhe der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen.

Weitere Themen am Ratstisch waren

Autor: Gerhard Bauer

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