Aus der Sitzung des Buchbrunner Gemeinderates

Der Gemeinderat Buchbrunn beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung in der Mehrzweckhalle mit Friedhofsangelegenheiten und änderte die geltende Friedhofs- und Bestattungssatzung.
An Urnengräbern gilt ab dem 01.01.2022, dass Kränze, Grabgebinde und ähnlicher Grabschmuck aus verrottbarem Material bis 30 Tage nach der Bestattung stehen bleiben können.
Nach diesem Termin ist das Ablegen von Blumen, Gestecken und sonstigem Grabschmuck nicht mehr gestattet.
Gleichzeitig änderte das Gremium die Friedhofsgebührensatzung dahingehend ab, dass die Gebühr für ein Grabnutzungsrecht außerhalb der Ruhefrist zum 01.01.2022 um die Hälfte verringert wird.

Folgende weitere Themen am Ratstisch:

Der Energieversorger N-Ergie regte die Aufstellung einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Gänsewasen nahe dem Dorfladen Kummrei an. Nach einmaligen Kosten von 7.735 Euro wären alle weiteren Kosten von N-Ergie übernommen worden, Verkehrssicherung und Winterdienst wären Sache der Gemeinde. Der Gemeinderat lehnte den Vorschlag ab.


Autor: Gerhard Bauer

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