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Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgu

Sie haben eine Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, einen Dorfladen oder sind Pflegedienstleister? Sie haben einen Handwerksbetrieb, einen Floristikladen, ein Friseurgeschäft oder sind Physiotherapeut oder Ähnliches und decken die Grundversorgung in einem Dorf ab? Sie sind ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, haben einen Jahresumsatz, der unter 2 Mio. € liegt und bei Ihrem geplanten Vorhaben ist die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Gesamtfinanzierung gewährleistet?
Dann könnte für Sie als Kleinstunternehmer der Grundversorgung von Dörfern eine Fördermöglichkeit der Ländlichen Entwicklung Bayerns in Frage kommen.
Förderbar sind Ausgaben für Investitionen von mindestens 10.000 €, die Förderhöchstsumme ist 200.000 €, der Fördersatz kann bis zu 35% betragen.
Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen finden sich im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung (Link: Antragstellung und Formulare – Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung).
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen auch beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken angefordert werden.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Unterstützung beantragen möchten, dann sollten Sie sich an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, wenden.

Ansprechpartner:
Herr Joachim Kern, Telefon: 0931 4101-417, Joachim.Kern@ale-ufr.bayern.de,
Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen