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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Februar 2018 wird die Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.

Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen fristgerecht vom Konto abgebucht.

Sofern Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir die Steuerbeträge zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde Buchbrunn bei der VR Bank Kitzingen (IBAN DE98 7919 0000 0006 1001 20) zu überweisen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.