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Entsorgung von Gipsplatten geht neue Wege

(Fast) Kein Fall mehr für die Bauschuttdeponie

Gipsplatten schlagen künftig den Weg der Verwertun

Unter bestimmten Voraussetzungen durften Gipsplattenreste von der Neuverlegung oder Platten von Rückbau und Sanierung bisher an den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen angeliefert werden. Das geht – abgesehen von einer Ausnahme - künftig nicht mehr. Damit setzt der Landkreis gesetzliche Vorgaben um, wonach Gipsplatten nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Klasse 0, wie sie in Iphofen und Effeldorf betrieben werden, abgelagert werden dürfen.

Zukünftig bleibt als Entsorgungsweg für Gipsplatten nur eine Sortieranlage. Dort werden die Platten und Plattenreste zur Verwertung angenommen. Von dieser neuen Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme: Von privat werden künftig Gipsplatten bis zu maximal 1 Kubikmeter an der Kreisbauschuttdeponie Iphofen angenommen. Vorausgesetzt, sie sind ohne Anhaftungen oder Dämmmaterial (z. B. Fliesen, Putz, Styropor) und werden getrennt von anderen Bauabfällen angeliefert. Diese Platten werden auf der Deponie lediglich gesammelt und kommen später zur Verwertung ebenfalls auf eine Sortieranlage.

Noch Fragen?

Die Abfallberater am Landratsamt helfen weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail: abfall@kitzingen.de.